Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und Parlamentsredakteure fordert, dass Live-Übertragungen aus Untersuchungsausschüssen des Nationalrats ermöglicht werden. Derzeit verbietet die Geschäftsordnung Bild- und Tonaufnahmen im Ausschuss – auch wenn die Sitzung medienöffentlich abgehalten wird. Der Vorsitzende der Vereinigung, Johannes Huber, drängt auf eine Änderung dieser Bestimmung.
“Das öffentliche Interesse ist derartig groß, bei Untersuchungsausschüssen grundsätzlich, aber gerade bei diesem, wo so viele Politaffären auf der Tagesordnung stehen, dass so etwas eigentlich selbstverständlich wäre”, sagte Huber.
Um TV- und Radioaufnahmen im Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, müsste die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse geändert werden. Dort (§4 Abs. 1) ist geregelt, dass „Fernseh- sowie Hörfunkaufnahmen und –übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen“ in medienöffentlichen Sitzungen des U-Ausschusses “unzulässig” sind.