Nationalratspräsidentin Barbara Prammer beabsichtigt nach einem Gespräch mit dem Vorstand der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure, die Hausordnung des Parlaments zu ändern. Artikel 58 lit. e soll ersatzlos gestrichen werden. Laut diesem können Drehgenehmigungen entzogen werden, wenn „keine Gewähr für eine faire und sachgerechte Wiedergabe der Aufnahme gegeben ist“.
Außerdem sollen Mitglieder der Vereinigung des Parlamentsredakteurinnen und –redakteure, also Besitzer einer Dauerzutrittsberechtigung, für öffentlich zugängliche Räumlichkeiten des Hohen Hauses künftig keine Drehgenehmigung mehr benötigen. In diesem Zusammenhang wird auf die Erklärung „Parlamentarismus und Öffentlichkeit“ verwiesen, die Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und die Vereinigung im vergangenen Herbst unterzeichnet haben; darin sind Rechte und Pflichten von Journalistinnen und Journalisten, vor allem aber auch das Prinzip des Selbstkontrolle durch den Presserat festgehalten.
Pressevertreter, die keine Dauerzutrittsberechtigung besitzen, werden in Zukunft bei Aushändigung der Zutrittsberechtigung ausdrücklich über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Sie müssen auch den Grund ihres Besuchs bekanntgeben.
Für eine Änderung der Hausordnung ist eine Beratung durch die Präsidialkonferenz vorgesehen, die Präsidentin Prammer angekündigt hat.
Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und –redakteure sieht einen wichtigen Schritt im Sinne der Pressefreiheit: Drehgenehmigungen im Parlament dürfen kein Gnadenakt sein; daher ist die Streichung dieser Bestimmung erfreulich. Auch beim Entzug von Drehgenehmigungen dürfen keine Willkürakte ermöglicht werden; daher ist es besonders wichtig, dass Artikel 56 lit. e ersatzlos gestrichen wird.