Die Übergriffe des Abgeordneten Christian Faul auf einen Fotografen und einen Kamermann in der Nationalratssondersitzung vom 25. August haben u.a. den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf und den Abgeordneten Bernhard Vock dazu veranlasst, Verhaltensregeln für bzw. Sanktionen gegen Medienvertreter zu fordern.
Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer und Klubobmann Josef Cap haben gegenüber der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und –redakteure klargestellt, dass derartige Übergriffe inakzeptabel sind. Zudem haben wir gemeinsam mit Prammer nachfolgende Erklärung verfasst; darin sind drei Grundsätze festgehalten:
– Die Sitzungen des Nationalrats sind öffentlich.
– Eine ungehinderte Berichterstattung in Wort und Bild über Plenarsitzungen des Nationalrats muss jederzeit möglich sein. Vertreterinnen und Vertreter der Medien dürfen in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden, schon jeder Versuch von Einschränkung oder Zensur ist abzulehnen.
– Maßgebend für die Tätigkeit der MedienvertreterInnen sind das Medienrecht und der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“.
– Im Sinne der Selbstkontrolle prüft der neu installierte Presserat, der seit 1. September 2010 in Funktion ist, auf Antrag in konkreten Anlassfällen den Gebrauch der Pressefreiheit.
Die Präsidentin bringt diese Erklärung in schriftlicher Form auch allen Nationalratsabgeordneten persönlich zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Johannes Huber, Vorsitzender