Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zusammen mit dem Presseclub Concordia übermittle ich folgende OTS-Aussendung:
Die wesentlichen Mängel sind aus Sicht der Journalist*innen das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, die zahlreichen Ausnahmen und zu lange Fristen. Zustimmung bis 19.4. möglich.
Bleibt gesund!
Claudia Dannhauser
# Stellungnahme:
Wien (OTS) – Der Presseclub Concordia und die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure begrüßen ausdrücklich die Absicht, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden und das Amtsgeheimnis abzuschaffen. Um ihre demokratiepolitsch wichtige Rolle zu erfüllen, brauchen Journalistinnen und Journalisten nämlich einen möglichst einfachen und schnellen Zugang zu amtlichen Informationen. Ein zeitgemäßes Informationsfreiheitsgesetz ist daher ein zentraler Beitrag zu unabhängiger journalistischer Arbeit.
Wenn „staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden soll“, wie in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf formuliert wird, müssen aber noch einige Hürden beseitigt werden. Die für die journalistische Arbeit wesentlichen und daher zu behebenden Mängel am vorliegenden Entwurf sind aus Sicht der Journalistenvereinigungen:
– das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, also einer behördlichen Stelle, die Antragsteller und Behörden berät, im Konfliktfall entscheidet und die den Paradigmenwechsel von Amtsverschwiegenheit hin zu Transparenz mit Forschung, Schulungen und Informationsarbeit begleitet;
– zu viele und zu ungenau definierte Ausnahmen für die Informationsweitergabe;
– zu lange Fristen und zu geringe Konsequenzen bei Nichtbeantwortung von Anfragen;
– und die mit 100.000 Euro zu hohe Grenze für die Veröffentlichungspflicht von Verträgen.
Die gesamte Stellungnahme ist auf der Website des Parlaments abrufbar, wo auch bis 19. April 2021 die Zustimmung möglich ist.
Rückfragen & Kontakt:
Presseclub Concordia
Daniela Kraus, Generalsekretärin
d.kraus@concordia.at