„Der Vorstand der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und –redakteure warnt vor einer Einschränkung der Berichterstattung aus dem Parlament im Zuge der geplanten Geheimschutzordnung. Die Öffentlichkeit ist unverzichtbarer Bestandteil des Parlamentarismus, der demokratischen Kontrolle und damit auch von Untersuchungsausschüssen. Die Vereinigung lehnt daher Beschränkungen der Öffentlichkeit und der Berichterstattung – von wenigen gut begründeten und taxativ aufgezählten Ausnahmen abgesehen – ab. Vor allem aber verwahrt sie sich gegen eine Kriminalisierung ihrer Mitglieder, wenn diese ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich der Information aus dem Parlament, nachgehen.“